Portait Fürst Georg Wilhelm Schaumburg-Lippe. (G.W.)
Petschaft von Fürst Georg Wilhelm zu Schaumburg Lippe Alte Petschaft.Portait Fürst Georg Wilhelm Schaumburg-Lippe. (G.W.)Abmessungen ca. 102mm x 35mm. Auf der Messing Siegelplatte ist sein Portrait eingraviert. Der Schaft ist aus braunrotem Hartholz. Im Schaft Oberteil ist ein Ritterkopf eingeschnitzt. Im Unterteil ist ein Beinring eingelassen.Wissenswertes: Fürstentum Schaumburg-Lippe 1807 – 1918. Die Linie Schaumburg oder auch Bückeburg des Hauses Lippe wurde vom Grafen Philipp, dem jüngsten Sohn des Grafen Simon VI. von der Lippe, gestiftet. Graf Philipp erhielt 1613 als Apanage die Ämter Lipperode und Alverdissen und erbte 1640 von seiner Schwester Elisabeth, der Mutter des letzten Grafen von Schaumburg, Otto VII., einen Teil der Grafschaft Schaumburg, mit den Ämtern Stadthagen, Bückeburg, Arensburg und Hagenburg. Dies Territorium führte von nun an den Namen Grafschaft Schaumburg-Lippe. Philipp führte 1668 das Erstgeburtsrecht ein, er starb 1681. Sein ältester Sohn, Friedrich Christian, folgte ihm in der Bückeburgischen Linie und starb 1728; ein zweiter Sohn, Philipp Ernst, stiftete die Alverdissensche Nebenlinie. Nach dem Aussterben der Brakeschen Linie 1709 entstand ein Streit mit Lippe-Detmold, der 1748 so geschlichtet wurde, dass Blomberg an Detmold, Schieder aber an Bückeburg fiel. Mit dem Enkel Friedrich Christians, dem portugiesischen Feldmarschall Grafen Friedrich Wilhelm Ernst, der das Fort Wilhelmsburg im Steinhuder Meer erbaute und eine berühmte Kriegsschule errichtete, erlosch 1777 die ältere Linie Bückeburg im Mannesstamm, worauf die Alverdissensche Linie mit dem Grafen Philipp Ernst, einem Enkel von Philipp Ernst, dem Stifter dieser Nebenlinie, die Regierung von Bückeburg antrat. Nach langwierigen Streitigkeiten mit dem Landgrafen von Hessen-Kassel und dem Grafen von Lippe behauptete sich Philipp Ernst gegen Abtretung des Amtes Schieder im Besitz von Schaumburg-Bückeburg und nannte sich nun Graf von Schaumburg-Lippe-Bückeburg. Nach seinem Tod, am 13. Februar 1787, folgte sein Sohn Georg Wilhelm , erst unter der Vormundschaft seiner Mutter, der Prinzessin Juliane von Hessen-Philippsthal, und des Grafen Johann Ludwig von Wallmoden-Gimborn, bis er 18. April 1807 selbst die Regierung übernahm. Er trat noch in demselben Jahr dem Rheinbund bei, nahm darauf den Fürstentitel an und gab 15. Januar 1816 dem Land eine ständische Verfassung. 1837 schloss sich Schaumburg-Lippe dem braunschweigisch- oldenburgischen Zoll- und Steuerverband an. Am 25. September 1851 trat es dem zwischen Preußen und Hannover vereinbarten Vertrag über Vereinigung des Zoll- und des Steuervereins und infolgedessen am 1. Januar 1854 dem Zollverein bei. 1848, während der bürgerlichen Revolution, fanden auch hier, doch nur kurze Zeit, Veränderungen statt; dem sich kundgebenden Verlangen, dass die (fürstlichen) Domänen für Staatsgut erklärt würden, trat der Fürst mit Entschiedenheit entgegen. Zwar ließ er sich zur Vereinbarung eines neuen Wahlgesetzes und eines Gesetzes über die Verantwortlichkeit der Regierung bewegen, lenkte aber 1849 in reaktionäre Bahnen ein und gab weder eine neue Verfassung, noch setzte er die alte wieder in Kraft. Nach dem Tod Georg Wilhelms, am 21. Nov. 1860, folgte sein Sohn, Fürst Adolf Georg, geboren am 1. August 1817. Schaumburg-Lippe stimmte am 14. Juni 1866 mit der 16. Kurie für die von Österreich beantragte Mobilisierung gegen Preußen und sandte sein Kontingent dem Bundesbefehl gemäß nach Mainz (Deutscher Krieg ), trat aber 18. August dem Norddeutschen Bund und wurde so 1871 ein souveräner Bundesstaat im Deutschen Reich. Eine Militärkonvention wurde am 1. Oktober 1867 mit Preußen geschlossen. Nach längeren Verhandlungen wurde am 17. November 1868 eine neue ständische Verfassung mit der Landesversammlung vereinbart und damit der langjährige Konflikt beendet. |
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